Zusammensetzung des Jugendbeirates

Der Jugendbeirat Neusäß besteht laut Geschäftsordnung aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:

  • dem 1. Bürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in;
  • jeweils einem Mitglied, der im Stadtrat vertretenen Fraktionen;
  • fünf Vertreter/innen der örtlichen Sportvereine;
  • vier Vertreter/innen der sonstigen örtlichen Vereine, die Jugendarbeit leisten:
  • zwei Vertreter/innen der Kirchen;
  • drei Vertreter/innen der Schülermitverwaltung;
  • zwei Vertreter/innen der örtlichen Feuerwehren;
  • ein/e Vertreter/in des Jugendkulturhauses der Stadt Neusäß;
  • ein/e Vertreter/in der Pfadfinder
als beratende Mitglieder:
  • ein/e Vertreter/in des Kreisjugendamtes;
  • ein/e Vertreter/in des Kreisjugendringes;

Die Vertreter/innen der Vereine und sonstigen Institutionen können in den Jugendbeirat bestimmt oder gewählt worden sein. Zu beachten ist jedoch, dass diese unmittelbar mit der jeweiligen Jugendarbeit betraut sein sollen. Ein regelmäßiges Erscheinen zu den Jugendbeiratssitzungen gehört genauso zu ihrem Amt wie das Entschuldigen bei Abwesenheit.

Der Jugendbeirat wählt alle zwei Jahre aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden, der den Jugendbeirat nach außen vertritt. Dieser wird in geheimer Wahl gewählt.